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Ihr Jeep wird nach einem langen, abenteuerlichen (Arbeits-) Leben zurückgenommen.
Ein Fahrzeug wird prinzipiell dann zum Altfahrzeug, wenn seitens des Halters
oder Eigentümers eine definierte Entledigungsabsicht besteht.
Dies ist der Fall, wenn die Erfordernisse der Verkehrs- und Betriebssicherheit
nicht mehr gegeben und entsprechende Reparaturmaßnahmen wirtschaftlich
nicht mehr gerechtfertigt sind.
Die seit November 2002 gültige Altfahrzeugeverordnung
verpflichtet nun alle Hersteller ihre Altfahrzeuge zurückzunehmen und umweltgerecht
zu entsorgen.
Seit 1. Jänner 2007 werden alle Fahrzeuge – unabhängig vom Erstzulassungsdatum
– kostenlos zur umweltgerechten Entsorgung entgegengenommen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.oecar.at
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