Die EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854) legt einheitliche Regeln fest, wie Daten, die durch vernetzte Produkte und digitale Dienste entstehen, abgerufen, geteilt und genutzt werden können. Ihr Ziel ist es, Ihnen als Nutzer mehr Kontrolle über die Daten zu geben, die Ihr Fahrzeug erzeugt. Gleichzeitig stellt sie Transparenz, Fairness und Sicherheit bei der Verwaltung dieser Daten sicher.
Wer gilt als Nutzer?
Ein Nutzer ist eine Person, die ein dauerhaftes Nutzungsrecht am vernetzten Fahrzeug besitzt. Dazu zählen der Eigentümer, eine Person mit vertraglich übertragenem Nutzungsrecht, zum Beispiel durch Miete oder Leasing, oder jemand, der den Vertrag für vernetzte Dienste abgeschlossen oder ein Konto in einer offiziellen App oder auf der Website einer Marke von Stellantis aktiviert hat.
Ihre Rechte als Fahrzeugnutzer
Wenn Sie ein vernetztes Fahrzeug von Stellantis nutzen, entstehen dabei fortlaufend Daten, die in Echtzeit übertragen werden. Die EU-Datenverordnung gibt Ihnen das Recht, selbst zu bestimmen, wie mit diesen Daten umgegangen wird. Sie haben das Recht:
Daten, die durch vernetzte Fahrzeuge erzeugt werden
Abhängig von der Nutzung Ihres vernetzten Fahrzeugs kann das bordeigene System folgende Daten erfassen und übertragen:
Das erfasste Datenvolumen variiert je nach Nutzung des vernetzten Fahrzeugs.
Zwecke der Datenverarbeitung
Stellantis verarbeitet Fahrzeugdaten ausschließlich, um folgende Zwecke zu erfüllen:
Wie Sie auf Ihre Daten zugreifen können
Können Dritte auf Ihre Daten zugreifen?
Ja, aber nur, wenn Sie dies ausdrücklich erlauben. Sie können einer dritten Partei, zum Beispiel einer Werkstatt, Versicherung oder einem Dienstleister, den Zugriff auf Ihre Daten gestatten, gemäß den in der EU-Datenverordnung festgelegten Bedingungen.
Wie lange haben Sie Zugriff auf Ihre Daten?
Der Zugriff auf die auf den Stellantis Servern gespeicherten Daten richtet sich nach den Richtlinien zur Datenspeicherung der Stellantis Gruppe.
Gilt der Datenverordnung auch für Gebrauchtfahrzeuge?
Ja. Sowohl neue als auch gebrauchte vernetzte Fahrzeuge fallen unter die Regelung.
Beschwerden
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nach der EU-Datenverordnung nicht gewahrt werden, können Sie gemäß Artikel 37 der Verordnung eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.